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Definition:
Miete
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Miete ist nach deutschem Schuldrecht die Gegenleistung, die der
Mieter dem Vermieter nach dem Mietvertrag schuldet. Die frühere
Terminologie Miete für die Vertragsart und Mietzins für
die Gegenleistung wurde mit Rücksicht auf die umgangssprachliche
Verwendung vom Bürgerlichen Gesetzbuch inzwischen aufgegeben.
Die Miete ist in der Praxis meist auf Grund einer vertraglichen
Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter im Voraus zu bezahlen.
Um den Mieter in Verzug zu setzen, ist keine Mahnung erforderlich,
wenn die Zahlungstermine im Mietvertrag festgelegt wurden (z.B.
"spätestens am 3. des Monats für den laufenden Monat").
Ist die Mietsache mangelhaft, also ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen
Gebrauch aufgehoben oder mehr als unerheblich gemindert, so hat
der Mieter kraft Gesetzes - also ohne dass es einer Willenserklärung
bedürfte - eine (ggf. bis auf Null) herabgesetze (geminderte)
Miete zu entrichten. Freilich trifft den Mieter die Pflicht, die
Mängel unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen, damit dieser
Abhilfe schaffen kann. Solange die Anzeige nicht erfolgt ist, kann
der Mieter die Mietminderung nicht geltend machen.
Eine bestimmte Form der Miete kann die Charter, insbesondere von
Schiffen und Flugzeugen sein.
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