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Ergänzende Informationen - Finanzdienstleistung
Unfallversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel bezieht sich auf die Unfallversicherungen in Deutschland.
Für die gesetzliche Unfallversicherung in der Schweiz, siehe
bitte unter SUVA.
1) Unfallversicherung - Versicherung zur Deckung von Körperschäden
durch Unfall, meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen, Angebot
der freien Versicherungswirtschaft. Ein Beispiel ist die Bauhelfer-Unfallversicherung.
2) Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) ist Bestandteil (Versicherungszweig)
der gegliederten Sozialversicherung. Sie hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch
Siebtes Buch (SGB VII) vom 7. August 1996 (BGBl. I
S. 1254) sowie der in dessen Ausführung erlassenen Berufskrankheitenverordnung
(BKV) vom 21. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2633). Eingeführt wurde
die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarckschen
Sozialgesetzgebung (Arbeiterversicherung) zum 1. Januar
1885. Siehe auch: Geschichte der Sozialversicherung
Inhaltsverzeichnis
1 Versicherter Personenkreis
2 Versicherungsfall
3 Aufgaben
4 Träger
5 Finanzierung
6 Literatur
7 Weblinks
Versicherter Personenkreis
In der UV sind alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer
einschließlich Auszubildender mit erstmaliger Aufnahme der
Arbeitstätigkeit pflichtversichert (Zwangsversicherung); darüber
hinaus bestimmte Gruppen von Selbständigen (Landwirte, Küstenfischer
und schiffer, Hausgewerbetreibende). Die Satzungen der Träger
der UV können darüber hinaus auch die Versicherungspflicht
der Unternehmer ihrer Mitgliedsbetriebe festlegen. In den Schutz
der UV sind ebenfalls mit einbezogen: Schüler, Studenten, behinderte
Menschen in anerkannten Werkstätten, Zivilschutzhelfer, Personen
die bei Unglücksfällen oder gemeiner Not Hilfe leisten
u. a.(§ 2 Sozialgesetzbuch VII)
Versicherungsfall
Versicherte Risiken der UV sind Arbeitsunfall einschließlich
Wegeunfall (Unfall auf dem unmittelbaren Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte
und zurück) sowie Berufskrankheit (soweit in der Berufskrankheitenverordnung
als solche anerkannt).
§ 8 Sozialgesetzbuch VII bietet eine Legaldefinition des Versicherungsfalls.
Hiernach ist ein Arbeitsunfall der Unfall einer versicherten Person
in Folge einer den Versicherungsschutz begründenden im SGB
VII genannten Tätigkeiten. Wobei der Gesundheitsschaden rechtlich
wesentlich auf den Unfall zurückgeführt werden muss.
Leistungen der UV sind im wesentlichen medizinische und berufsfördernde
Leistungen zur Rehabilitation sowie Entschädigungsleistungen
in Geld (Verletztengeld, Unfallrente, Hinterbliebenenrente).
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Träger der UV gehört neben der Gewährung
von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles auch die Beratung
und Aufsicht der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit,
der Unfallverhütung und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer
(Prävention); hierbei werden die Träger der UV teilweise
neben teilweise kooperierend mit den Behörden der staatlichen
Gewerbeaufsicht tätig. Auch die Bemessung der Beiträge
nach der Unfallgefahr der Gewerbezweige dient der Prävention.
Träger
Träger der UV sind: 35 gewerbliche Berufsgenossenschaften (gegliedert
nach Branchenzugehörigkeit des Unternehmens), zehn landwirtschaftliche
Berufsgenossenschaften (zuständig u. a. für Unternehmen
der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten- und
Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft, Binnenfischerei, Imkerei
sowie der Landschaftspflege) sowie die Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand (Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse,
Unfallkasse Post und Telekom, Unfallkassen der Länder und Gemeinden,
Gemeindeunfallversicherungsverbände, Feuerwehr-Unfallkassen).
Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand sind
neben den öffentlich Bediensteten u. a. zuständig für
die UV der Schüler, Studenten und Nothelfer.
Finanzierung
Die UV wird finanziert durch Beiträge (Umlagen) der Mitgliedsunternehmen
im Verfahren der Umlagefinanzierung. Die Höhe des Beitragssatzes
variiert zwischen den Berufsgenossenschaften (Branchen) sowie innerhalb
einer Branche nach unterschiedlichen Gefahrklassen (Gefahrtarif).
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung wird aus Beiträgen
finanziert, die sich nach der Größe des Hofes richten.
Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand wird aus Steuermitteln
finanziert.
Literatur
Literatur: H. Kater / K. Leube, Gesetzliche Unfallversicherung SGB
VII, München 1997; Lauterbach / Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung.
Kommentar, 4. Aufl., Stuttgart (Loseblatt); J. Schmitt, SGB VII.
Kommentar, München 1998; J. Plagemann / H. Plagemann, Gesetzliche
Unfallversicherung, München 1981; E. Wickenhagen, Geschichte
der gewerblichen Unfallversicherung, München-Wien 1980; Schulz,
U. Der Gefahrtarif der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 3. Aufl.
1999
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