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Lebensversicherung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Einführung
Eine Lebensversicherung ist eine Personenversicherung, die als Versicherungsfall
den Tod der versicherten Person deckt. Tritt der Versicherungsfall
ein, wird die Versicherungssumme fällig. Die Lebensversicherung
wird auf Basis biometrischer Risiken (z.B. Lebenserwartung) kalkuliert,
die als Sterbetafel dargestellt werden.
Geschichte der Lebensversicherung
Die erste Lebensversicherung wurde 1583 in England dokumentiert.
Mit heutigen Lebensversicherungen hatte sie aber nur wenig gemein
- sie war eher einer Wette vergleichbar. 1765 wurde in England die
Equitable Life Assurance gegründet, die erste Versicherungsgesellschaft,
die Versicherungsangebote mit mathematischen Methoden kalkulierte.
Erst 1827 wurde die erste deutsche Lebensversicherung gegründet:
Die Gothaer Lebensversicherungsbank.
Anbieter
Lebensversicherungen können nur von speziellen Versicherungsunternehmen,
den Lebensversicherern, angeboten werden. Dazu wird ein Versicherungsvertrag
zwischen dem Lebensversicherer und dem Versicherungsnehmer abgeschlossen.
Als Besonderheit des Lebensversicherungsvertrags ist das Bezugsrecht
anzusehen, das regelt, welche Person(en) die Todes- und Erlebensfallleistungen
aus dem Versicherungsvertrag erhalten.
Arten der Lebensversicherung
Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier grosse
Gruppen einteilen:
Risikolebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenversicherung
Die Rentenversicherung ist auch zur Lebensversicherung zu rechnen,
da sie grundsätzlich auch auf Basis der Lebenserwartung der
versicherten Person kalkuliert wird.
Daneben werden zahlreiche Zusatzversicherungen angeboten. Die bedeutendste
ist dabei die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tarife und Kalkulation
Die detaillierte Ausgestaltung einer Lebensversicherung wird als
Tarif bezeichnet. Der Tarif beschreibt dabei alle versicherungstechnischen
Eckpunkte des Lebensversicherungsprodukts. Dazu gehört beispielsweise
das maximale Alter bei Versicherungsbeginn, die maximale Versicherungssumme,
die Kombinierbarkeit mit Zusatzversicherungen, Bestimmungen über
ärztliche Untersuchungen bei Antragstellung und vor allem die
so genannten Rechnungsgrundlagen.
Unter den Rechnungsgrundlagen versteht man die dem Tarif zu Grunde
liegende Sterbetafel (z.B. DAV 1994 R) und den Rechnungszins. Die
Rechnungsgrundlagen sind nach Vertragsabschluss im Grundsatz unveränderbar.
Dies gilt nicht zwingend für spätere Vertragserhöhungen
(z.B. durch Dynamik).
Der Rechnungszins ist der Zinssatz, mit dem alle Vertragswerte
einer Lebensversicherung kalkuliert werden. Allgemein ist er besonders
deshalb bekannt, weil er bei Kapitallebensversicherungen auch die
Garantieverzinsung für die Sparanteile angibt. Der Rechnungszins
wird in Deutschland vom Bundesministerium für Finanzen per
Verordnung festgelegt. Die Höhe orientiert sich am zehnjährigen
Durchschnitt der Umlaufrendite von zehnjährigen Bundesanleihen
mit einer Restlaufzeit von 9-10 Jahren. Der Rechnungszins für
Abschlüsse nach dem 01.01.2004 beträgt 2,75%.
Die Kosten einer Lebensversicherung sind nach Kostenarten identisch.
Man unterscheidet
Stückkosten - pauschaler Kostenbetrag, z.B. 12 Euro pro Jahr
Risikokosten - Kosten die der Deckung des versicherten Risikos dienen
(ggf. inkl. Rückversicherungskosten) und die in jedem Beitrag
anteilig enthalten sind
Verwaltungskosten - Kosten für die laufende Verwaltung des
Vertrags, die ebenfalls in jedem Beitrag anteilig enthalten sind
Inkassokosten - Kosten des Beitragsinkassos die anteilig jedem Beitrag
belastet werden (i.d.R. sind die Inkassokosten bei monatlicher Zahlweise
höher als bei jährlicher Zahlweise)
Abschlusskosten - Kosten die im Zusammenhang mit dem Abschluss der
Lebensversicherung anfallen (z.B. Provision, Vertragsdokumentation,
Risikoprüfung, ggf. ärztliche Untersuchung) und die ebenfalls
jedem Beitrag belastet werden.
Da die Abschlusskosten tatsächlich jedoch nicht über die
gesamte Versicherungsdauer anfallen, werden sie bei den meisten
angebotenen Tarifen durch die Zillmerung an den Beginn der Versicherungsdauer
verlagert. Bei Tarifen mit Sparanteil führt dies dazu, dass
in den ersten Vertragsjahren bei einer Kündigung kein Geld
zur Auszahlung gelangt.
Neben den genannten Kostenarten können in den Allgemeinen
Versicherungsbedingungen noch Gebühren für bestimmte Geschäftsvorfälle
festgelegt sein. Dabei handelt es sich überwiegend um seltene
und/oder in der Verwaltung sehr aufwändige Geschäftsvorfälle
(z.B. Stundung, Policendarlehen). Die Gebühren sind entweder
als absoluter Betrag oder als Prozentwert einer für den Vorgang
relevanten Größe angegeben.
Risikolebensversicherung
Die Risikolebensversicherung zahlt bei Tod der versicherten Person
die versicherte Todesfallsumme (Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten.
Anwendungsbeispiele sind:
Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen
Sicherung von Verbindlichkeiten
Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen
(z.B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
Die Risikolebensversicherung gibt es in verschiedenen Ausprägungen.
Am häufigsten ist die Risikolebensversicherung mit gleichbleibender
Versicherungssumme und die Risikolebensversicherung mit fallender
Versicherungssumme zu finden.
Die Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme wird
meist zu Sicherung von Darlehen mit kontinuierlicher Tilgung verwendet.
Die Versicherungssumme nimmt dabei im Lauf der Zeit in gleichem
Maß ab, wie das Darlehen getilgt wird. Sie wird in diesem
Zusammenhang von Banken auch in Verbindung mit Darlehens- und Kreditverträgen
als so genannte Restschuldversicherung angeboten.
Daneben gibt es als Sonderfall noch die Risikolebensversicherung
auf zwei verbundene Leben. Bei dieser Form der Risikolebensversicherung
gibt es zwei versicherte Personen. Die versicherte Todesfallleistung
wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während
der Versicherungsdauer fällig. Die Risikolebesnversicherung
auf zwei verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaftlich
voneinander abhängiger Personen (z.B. Geschäftspartner,
(Ehe-)Paare ohne Kinder).
Der Beitrag (Versicherungsprämie) der Risikolebensversicherung
ist abhängig vom Alter, vom Geschlecht und vom Gesundheitszustand
der versicherten Person zum Versicherungsbeginn, sowie von der Versicherungssumme
und der Laufzeit (Versicherungsdauer) der Versicherung.
Auch bei einer Risikolebensversicherung erwirtschaftet der Lebensversicherer
Überschüsse zu Gunsten des einzelnen Versicherungsvertrags.
Im Gegensatz zur Kapitallebens- oder zur Rentenversicherung spielen
allerdings Zinsüberschüsse aus Kapitalanlagen dabei eine
unbedeutende Rolle. Vielmehr handelt es sich um Risikoüberschüsse
und Kostenüberschüsse. Diese entstehen dadurch, dass der
Lebensversicherer weniger Todesfallleistungen erbringen und geringere
Kosten aufwenden muss als kalkuliert. Diese Überschüsse
erhält der Versicherungsnehmer entweder als Todesfallbonus
oder als Beitragsverrechnung. Beim Todesfallbonus wird die Versicherungssumme
durch die erzielten Überschüsse erhöht. Tritt der
Versicherungsfall nicht ein, verbleiben sie beim Lebensversicherer.
Bei der Beitragsverrechnung werden die Überschüsse sofort
mit der kalkulierten Versicherungsprämie verrechnet, so dass
sich ein reduzierter Zahlbeitrag ergibt. Der kalkulierte Beitrag
wird in diesem Zusammenhang als Brutto- oder Tarifbeitrag, der um
Überschüsse reduzierte Beitrag als Nettobeitrag bezeichnet.
Tritt der Versicherungsfall während der Versicherungsdauer
nicht ein, werden keine weiteren Leistungen fällig.
Grundsätzlich gibt es auch die Möglichkeit, die erzielten
Überschüsse verzinslich anzusammeln und mit der Todesfallleistung
oder beim Ablauf der Versicherungsdauer auszuzahlen. Diese Variante
wird heute kaum noch angeboten und ist überwiegend noch bei
Risikolebensversicherungen anzutreffen, die bis etwa 1980 abgeschlossen
wurden.
Obwohl Risikolebensversicherungen keinen Sparanteil haben, kann
es bei einer vorzeitigen Kündigung des Versicherungsvertrags
zu einer Kapitalauszahlung kommen. Dies liegt daran, dass der Lebensversicherer
zur Deckung des Risikos aus dem Risikoanteil der Versicherungsprämie
ein Deckungskapital bildet, aus dem sich abhängig von der Tarifgestaltung
ein Rückkaufswert ergeben kann.
Kapitallebensversicherung
Die Kapitallebensversicherung vereint Todesfallabsicherung und Sparanlage.
Sie zahlt bei Tod der versicherten Person die versicherte Todesfallsumme
(mindestens die Versicherungssumme) an die Bezugsberechtigten für
den Todesfall. Erlebt die versicherte Person den Ablauf der Versicherungsdauer,
wird die Erlebensfallleistung an die Bezugsberechtigten für
den Erlebensfall (meist der Versicherungsnehmer) ausgezahlt. Das
Bezugsrecht kann durch den Versicherungsnehmer getrennt für
den Erlebens- und Todesfall festgelegt werden.
Die Kapitallebensversicherung ist vor allem eine in Deutschland
weit verbreitete Form der Geldanlage, deren Attraktivität auf
steuerlichen Vorteilen (noch, Änderung für 2005 in Deutschland
geplant), vergleichsweise hohen Zinsgarantien und hohen Abschlussprovisionen
für den Versicherungsvermittler beruht.
In Österreich wird die Kapitallebensversicherung (wie auch
die fondsgebundene Lebensversicherung) als Ab- und Erlebensversicherung
bezeichnet.
Die Kapitallebensversicherung hat mehrere typische Anwendungen:
Kapitalanlage, Sparprodukt (ganz allgemein oder für einen konkreten
Zweck, z.B. die Ausblidungsversicherung und die Aussteuerversicherung)
Kombinationsprodukt zur Familienabsicherung und zum Kapitalaufbau
(meist mit dem Ziel Altersvorsorge)
Darlehenssicherung, insbesondere im Zusammenhang mit Immobilienfinanzierungen
Rückdeckung von Verbindlichkeiten aus der betrieblichen Altersvorsorge
(Rückdeckungsversicherung)
Deckung von Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Todesfall,
z.B. Erbschaftssteuer (Erbschaftssteuerversicherung), zivilrechtlich
bedingten Ausgleichszahlungen im Rahmen einer Erbschaftsplanung
(Vermögensnachfolgeversicherung) oder Deckung der Bestattungskosten
(Sterbegeldversicherung)
Will man die Kapitallebensversicherung in verschiedene Ausprägungen
und Gruppen unterteilen, so ist scharf zwischen Verkaufsbezeichnungen
und Tarifen zu trennen. Tariftechnisch gehören beispielsweise
die Erbschaftssteuer-, die Vermögensnachfolge- und die Sterbegeldversicherung
zur gleichen Tarifgruppe und unterscheiden sich bei vielen Lebensversicherern
technisch meist nicht. Vor diesem Hintergrund ergibt sich folgende
tariftechnische Unterteilung:
Kapitallebensversicherung auf den Todes- und Erlebensfall, auch
als gemischte Lebensversicherung bekannt (klassische Kapitallebensversicherung)
Sowohl der Todesfall als auch der Erlebensfall stellen ein Versicherungsfall
dar und führen zu Leistungen. Bei diesen Tarifen kann meist
auch ohne den Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung
der Todesfallschutz erhöht werden.
Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz (z.B. Sterbegeldversicherung)
Die Beitragszahlungsdauer dieser Lebensversicherung endet mit einem
bestimmten Alter (z.B. 80). Danach bleibt die Lebensversicherung
beitragsfrei bestehen bis die versicherte Person stirbt. Manche
Tarife bieten die Möglichkeit, am Ende der Beitragszahlungsdauer
eine Erlebensfallleistung abzurufen, so dass die Lebensversicherung
beendet wird oder mit einer reduzierten Versicherungssumme bestehen
bleibt.
Kapitalversicherung auf zwei verbundene Leben
Bei dieser Variante gibt es zwei versicherte Personen. Die Versicherungssumme
wird nur einmal beim Tod einer versicherten Person während
der Versicherungsdauer fällig.
Termfix-Versicherung (z.B. Ausbildungsversicherung)
Bei der Termfix-Versicherung wird die Versicherungsleistung zu einem
vorbestimmten Termin (Ende der Versicherungsdauer) fällig -
unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt.
Tritt der Versicherungsfall ein, entfällt die Beitragszahlungspflicht,
die Versicherungsleistung wird aber erst zum Ablauf fällig.
Optionstarife
Diese Rubrik ist ein Sammelbecken für alle Gestaltungsvarianten,
die sich nicht in die o.g. Unterteilung einordnen lassen. Möglich
sind z.B. reduzierte Todesfallleistungen, Anpassungsoptionen während
der Laufzeit oder verschiedene Ablaufoptionen.
Gemeinsamkeiten
Neben der Kapitalanlage und den Überschusssystemen ist es insbesondere
die kalkulatorische Grundidee, die allen Kapitallebensversicherungen
gemein ist: Beitrag abzüglich Kosten über die Laufzeit
(bei der Kapitalversicherung mit lebenslangem Todesfallschutz die
Beitragszahlungsdauer) verzinst mit dem Rechnungszins ergibt die
Versicherungssumme. Der Teil der Ablaufleistung der die Versicherungssumme
übersteigt, entspricht somit der Überschussbeteiligung
der Kapitallebensversicherung.
Bei einer vorzeitigen Kündigung erhält der Versicherungsnehmer
den so genannten Rückkaufswert. Dieser entspricht nicht dem
tatsächlichen Vertragswert zum Kündigungstermin (garantiertes
Deckungskapital zum Kündigungstermin zzgl. bereits zugeteilte
Überschüsse) sondern ist um Stornoabschläge vermindert.
Die Stornoabschläge sind u.a. darin begründet, dass der
Lebensversicherer für diese Fälle Anlagen höherer
Liquidität und entsprechend geringerer Rendite vorhalten muss
und daher die angestrebte Fristentransformation nicht idealtypisch
realisieren kann. In der Praxis werden diese Leistungen zwar in
der Regel aus aktuellen Zahlungsströmen bedient, da dieses
Kapital aber dann nicht für Neuanlagen zur Verfügung steht,
ist der Schaden kalkulatorisch dennoch entstanden.
Kapitalanlage
Der Lebensversicherer muss sehr genau sein Gesellschaftskapital
vom Vertragskapital seiner Kunden trennen. Das Vertragskapital befindet
dazu bilanztechnisch im so genannten Deckungsstock. Die Kapitalanlagen
des Deckungsstocks sind durch das Gesetz über die Beaufsichtigung
der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
streng reglementiert. Die Einhaltung dieser Vorschriften wird durch
die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
überwacht.
Grundsätzlich darf ein Lebensversicherer in jede gängige
Kapitalanlage investieren (z.B. Immobilien, Aktien, festverzinsliche
Wertpapiere). Allerdings hat er dabei zahlreiche Auflagen hinsichtlich
der Diversifikation und den Anteilen einzelner Anlageformen am Deckungsstock
zu beachten. So darf grundsätzlich nicht mehr als 35% des Deckungsstocks
in Aktien investiert sein.
Darüber hinaus wird aus der Relation der Eigenmitteln des
Lebensversicherers zu dem nach Anlagerisiko gewichteten Kapital
des Deckungsstocks die so genannte Solvabilitätsquote ermittelt.
Da sich diese in einer bestimmten Spanne bewegen muss, kann nur
ein kapitalstarker Lebensversicherer auch in riskantere Anlageformen
investieren.
Siehe auch: Kapitalanlagerestriktionen
Überschüsse
Neben den bei der Risikolebensversicherung bereits beschriebenen
Risiko- und Kostenüberschüssen - die für den Ertrag
einer Kapitallebensversicherung eine untergeordnete Bedeutung haben
- gibt es bei der Kapitallebensversicherung die so genannten Zinsüberschüsse.
Dabei handelt es sich um Kapitalerträge des Lebensversicherers,
die über den Rechnungszins hinaus gehen. Diese muss der Lebensversicherer
zu mindestens 90% den einzelnen Verträgen gutschreiben.
Tariftechnisch gibt es zahlreiche Modelle zur Umsetzung dieser
Vorgabe. Sie unterscheiden sich nicht nur danach, wann die Überschüsse
dem einzelnen Vertrag zugeteilt werden (so werden Schlussüberschussanteile
erst bei Ablauf zugeteilt und verbleiben bei einer vorzeitigen Kündigung
beim Lebensversicherer), sondern auch wie sie dann konkret verwendet
werden (so gibt es Tarife, bei denen die Zinsüberschüsse
in einem vom Versicherungsnehmer ausgewählten Investmentfonds
angelegt werden).
Fondsgebundene Lebensversicherung
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist der Kapitallebensversicherungen
in vielen Punkten ähnlich. Der wesentliche Unterschied besteht
darin, dass die in den Beiträgen enthaltenen Sparanteile nicht
in den Deckungsstock des Lebensversicherers, sondern in Investmentfonds
investiert werden. Im Rahmen der mit dem Tarif verbundenen Investmentfonds
kann der Versicherungsnehmer meist einen oder mehrere Investmentfonds
selbst auswählen, wobei er die Auswahl während der Versicherungsdauer
in der Regel ändern kann. Abhängig von den gewählten
Investmentfonds kann die fondsgebundene Lebensversicherung hoch
spekulativ sein, sie kann aber auch risikoärmer sein als die
Kapitallebensversicherung.
Da keine Investition in den Deckungsstock erfolgt, kommt auch der
Rechnungszins als Garantiezins nicht zur Anwendung; Eine Mindestverzinsung
gibt es daher bei der fondsgebundenen Lebensversicherung nicht,
selbst der Verlust des gesamten eingesetzten Kapitals ist theoretisch
möglich.
Da der Rechnungszins bei der Kalkulation der Erlebensfallleistung
nicht zum Tragen kommt, wird die Versicherungssumme als Anteil der
Summe aller planmäßig während der gesamten Versicherungsdauer
zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) definiert.
Anfallende Risiko- und Kostenüberschüsse werden überwiegend
auch in Fondsanteile investiert, wobei andere Modelle (z.B. verzinsliche
Ansammlung) vereinzelt auch angeboten werden.
Ein Problem der fondsgebundenen Lebensversicherung ist das Ablauftiming.
Für den Versicherungsnehmer wäre es äußerst
ärgerlich, wenn seine Lebensversicherung in den letzten Jahren
der Versicherungsdauer plötzlich durch Kurseinbrüche einen
massiven Wertverlust erfahren würde. Die Lebensversicherer
bieten für dieses Problem allgemein zwei Lösungen an:
Die Übertragungsoption und das Ablaufmanagement.
Bei der Übertragungsoption kann sich der Versicherungsnehmer
die Fondsanteile beim Ablauf der Versicherung auf ein eigenes Depot
übertragen lassen, um dann einen günstigeren Zeitpunkt
für den Verkauf der Anteile abzuwarten.
Beim Ablaufmanagement wird in den letzten Jahren der Versicherungsdauer
das Anlagevermögen in risikoärmere Investmentfonds (meist
Renten- oder Geldmarktfonds) umgeschichtet. Dies geschieht entweder
automatisch durch den Lebensversicherer oder der Lebensversicherer
unterbreitet dem Versicherungsnehmer entsprechende Vorschläge,
die der dann annehmen kann oder auch nicht.
Rentenversicherung
Bei der Rentenversicherung ist eine Rentenleistung versichert, die
ab dem vereinbarten Rentenbeginn gezahlt wird.
Bei den von der privaten Versicherungswirtschaft angebotenen Rentenversicherungen
handelt es sich zu über 99% um so genannte Leibrentenversicherungen,
da sie maximal so lange gezahlt werden, wie die versicherte Person
am Leben ist. Rentenleistungen die unabhängig vom Leben einer
versicherten Person gezahlt werden versichern kein biometrisches
Risiko (konkret: Langlebigkeit) und zählen daher nicht zu den
Versicherungen sondern zu den Kapitalisierungsgeschäften.
Formen der Rentenversicherung
Leibrentenversicherungen unterscheidet man nochmals nach der Aufschubdauer
und nach der Dauer, für die eine Rentenleistung erbracht wird.
Wird eine Rentenversicherung durch regelmäßige Beitragszahlung
angespart oder ein Einmalbeitrag eingezahlt, wobei die Rentenleistung
erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt, spricht man von einer
aufgeschobenen Rentenversicherung. Der Zeitraum zwischen Beginn
der Beitragszahlung und Rentenbeginn wird dabei Aufschubdauer genannt.
Wird hingegen ein Einmalbeitrag eingezahlt und beginnt dann sofort
die Rentenzahlung, spricht man von einer sofortbeginnenden Rentenversicherung.
Wird die Rentenleistung vom vereinbarten Beginn bis zum Tod der
versicherten Person geleistet, wird von einer lebenslangen Rente
gesprochen. Dem Gegenüber gibt es die temporäre Rente,
bei der die Rente nur für einen bestimmten Zeitraum (z.B. für
fünf Jahre) gezahlt wird.
Merkmale der Aufschubdauer
In der Aufschubdauer kann man Rentenversicherungen auch noch nach
der Form der Kapitalanlage unterscheiden. Bei der 'klassischen'
Rentenversicherung wird das Kapital im Deckungsstock des Lebensversicherers
angelegt, bei der Fondsgebundenen Rentenversicherung in Investmentfonds.
Die oben beschriebenen Parallelen zwischen Kapitallebensversicherung
und Fondsgebundener Lebensversicherung gelten entsprechend.
Die Rentenversicherung kann bei den meisten angebotenen Tarifen
während der Aufschubdauer auch mit den gängigen Zusatzversicherungen
kombiniert werden. Sofern keine entsprechende Zusatzversicherung
abgeschlossen wurde, werden bei Tod der versicherten Person nur
die eingezahlten Beiträge zuzüglich des bereits gutgeschrieben
Überschusses an die Bezugsberechtigten geleistet. Zum Ablauf
der Aufschubdauer kann der Versicherungsnehmer wählen, ob der
die Rentenleistung oder die Kapitalabfindung erhält.
Merkmale der Rentenphase
In der Rentenphase wird neben der garantierten Rente eine Überschussrente
bezahlt. Die Gesamtrente kann als gleichbleibende, steigende oder
fallende Rente gezahlt werden. Stirbt die versicherte Person, wird
die Rentenzahlung eingestellt, weitere Leistungen oder Rückzahlungen
werden nicht fällig.
Der Gedanken, dass beim Tod der versicherten Person keine Leistungen
an Hinterbliebene fällig werden, schreckt viele Kunden. Daher
werden verschiedene Modelle angeboten, die dieses Kundenbedürfnis
befriedigen sollen:
Rentengarantiezeit: Stirbt die versicherte Person innerhalb dieser
Rentengarantiezeit (z.B. 10 Jahre ab Rentenbeginn), erhalten die
Bezugsberechtigten die Rentenleistungen der noch verbleibenden Rentengarantiezeit
abgefunden
Partnerrente: Nach dem Tod der versicherten Person erhält eine
mitversicherte Person (sofern sie noch am Leben ist) eine lebenslange
Rentenleistung
Rückgewähr nicht verbrauchter Beitragsteile: Ausgehend
von dem zu Rentenbeginn vorhandenen Kapital wird das beim Tod der
versicherten Person nicht verbrauchtes Kapital an die Bezugsberechtigten
ausgezahlt
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