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Kreditinstitut
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Ein Kreditinstitut wird umgangssprachlich meist als Bank bezeichnet.
Ein Unternehmen ist nach dem deutschen Kreditwesengesetz (KWG) dann
ein Kreditinstitut, wenn es Bankgeschäfte gewerbsmäßig
oder in einem Umfang betreibt, das einen in kaufmännischer
Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Unter Bankgeschäfte
im Sinne des KWG werden gefaßt:
Einlagengeschäft: Die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder
anderer rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch
nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird,
ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden.
Kreditgeschäft: Die Gewährung von Gelddarlehen und Akzeptkrediten.
Diskontgeschäft: Der Ankauf von Wechseln und Schecks.
Finanzkommissionsgeschäft: Die Anschaffung und die Veräußerung
von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung.
Depotgeschäft: Die Verwahrung und die Verwaltung von Wertpapieren
für andere.
Investmentgeschäft: Die in § 7 Abs. 2 des Investmentgesetzes
bezeichneten Geschäfte.
Darlehnserwerbsgeschäft: Die Eingehung der Verpflichtung, Darlehensforderungen
vor Fälligkeit zu erwerben.
Garantiegeschäft: Die Übernahme von Bürgschaften,
Garantien und sonstigen Gewährleistungen für andere.
Girogeschäft: Die Durchführung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs
und des Abrechnungsverkehrs.
Emissionsgeschäft: Die Übernahme von Finanzinstrumenten
für eigenes Risiko zur Plazierung oder die Übernahme gleichwertiger
Garantien.
E-Geld-Geschäft: Die Ausgabe und die Verwaltung von elektronischem
Geld.
Wichtige Arten von Banken sind:
Notenbanken: Europäische Zentralbank (EZB), Englisch: European
Central Bank (ECB)
Geschäftsbanken: Es gibt verschiedene Arten von Geschäftsbanken:
Universalbanken
Spezialbanken
Außenhandelsbanken
Bausparkassen
Banken wurden in einer arbeitsteiligen Volkswirtschaft nötig,
da die Leistungen der Wirtschaftssubjekte unter Zwischenschaltung
von Geld ausgetauscht wurde. Die Vermittler dieser Geldströme
sind die Kreditinstitute. Weiterhin sorgen sie für den Ausgleich
zwischen Geldanlagewünschen und Kreditbedarf.
Kreditinstitute unterliegen aufgrund ihrer besonderen Bedeutung
im Wirtschaftskreis im Regelfall einer Reihe von nationalen und
internationalen gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften
(z.B. bei der Besetzung der Geschäftsleitung, bei der Bilanzierung
usw.) und unterstehen im Regelfall zudem der Aufsicht einer eigens
zuständigen Behörde. Daher gelten an sie auch besondere
Anforderungen .
In Deutschland übt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) die Aufsicht über Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute
aus, die die Ausübung von Bankgeschäften explizit genehmigen
muss. Anfang 2004 waren in Deutschland 2292 Kreditinstitute zum
Geschäftsverkehr zugelassen
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