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Mit eine Pfändung auf der VB ist diese Finanzierung nicht
darstellbar.
Pfändung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen
zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Dieses geschieht, wenn
ein Schuldner seine Rechnungen nicht bezahlen kann auf Antrag eines
Gläubigers.
Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und setzt
einen vollstreckbaren Titel voraus, der dem Schuldner zugestellt
werden muss.
Den gesamten Pfändungsablauf kann man in drei Teile gliedern
(siehe Inhaltsverzeichnis):
Inhaltsverzeichnis
1 Durchsuchung der Wohnung
2 Pfändung der Gegenstände
3 Versteigerung
4 Weblinks
Durchsuchung der Wohnung
Dies wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Dieser
sucht in der Wohnung des Schuldners nach
Gegenständen, die pfändbar sind. Hierzu zählen alle
nicht lebensnotwendigen Gegentände.
Manche Gegenstände unterliegen allerdings dem Pfändungsschutz.
Pfändung der Gegenstände
Wird er fündig, nimmt er die gepfändeten Gegenstände
an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel,
dem so genannten Kuckuck.
Eine Pfändung kann auch als sogenannte Taschenpfändung erfolgen,
wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner Bargeld abnimmt.
Eine weitere Form der Zwangsvollstreckung ist der Pfändungs-
und Überweisungsbeschluß, mit dem eine Kontenpfändung
vorgenommen wird.
Versteigerung
Gepfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert.
Die Versteigerung beginnt mit dem Mindestgebot. Aus dem Erlös
der Versteigerung werden die Ansprüche der Gläubiger befriedigt.
Sollte danach noch Geld übrig sein, erhält es der Schuldner
Kredit ohne Schufa
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