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Kreditwesengesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Als Kreditwesengesetz oder kurz KWG wird das Gesetz über das Kreditwesen bezeichnet. Gegenwärtig rechtkräftig ist das KWG in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl. I S. 2776), zuletzt geändert durch Art. 71 des Gesetzes vom 23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848). Die jeweils gültige Fassung des Kreditwesengesetzes ist hier zu finden.

Hauptzweck des KWG ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft. Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute.

Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft


 


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