|
Kreditwesengesetz
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Als Kreditwesengesetz oder kurz KWG wird das Gesetz über das
Kreditwesen bezeichnet. Gegenwärtig rechtkräftig ist das
KWG in der Neufassung der Bekanntmachung vom 9. September 1998 (BGBl.
I S. 2776), zuletzt geändert durch Art. 71 des Gesetzes vom
23. Dezember 2003 (BGBl. I S. 2848). Die jeweils gültige Fassung
des Kreditwesengesetzes ist hier zu finden.
Hauptzweck des KWG ist die Sicherung und Erhaltung der Funktionsfähigkeit
der Kreditwirtschaft. Die Regelungen des KWG beziehen sich auf Kreditinstitute
und Finanzdienstleistungsinstitute.
Kaiser-Wilhelm-Gesellschaft
|