|
Zur
Hauptseite
Lastschrift
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Eine Lastschrift ist ein Dokument, das es der Bank des Lastschrifthalters
(Inhaber der Lastschrift) erlaubt, zu einem bestimmten Zeitpunkt
einen festgelegten Betrag vom Konto des Lastschriftgebers abzubuchen
und dem Konto des Lastschrifthalters gutzuschreiben.
Der Lastschriftnehmer muss hierfür (in einem Vetrtrag) seiner
Bank versichern, dass er nur fällige Beträge einzieht,
der Lastschriftgeber stimmt der Abbuchung von Lastschriften i.d.R.
mit seiner Kontoeröffnung zu.
Die Lastschrift ist daher nichts anderes als eine Überweisung,
die jedoch nicht vom Kontoinhaber durchgeführt wird, sondern
vom Empfänger der Überweisung.
Im Gegensatz zur Überweisung kann der Lastschriftgeber die
Buchung jedoch rückgängig machen (ein Antrag bei der kontoführenden
Bank genügt). Im Kontoeröffnungsvertrag heißt es
i.d.R., der Kontoinhaber müsse einer Lastschrift unverzüglich
(also sofort nach Kenntnisnahme) widersprechen, die oft genannte
sechs-wöchige Einspruchsfrist zur Rückbuchung einer Lastschrift
existiert nur zwischen den beteiligten Banken. Der Lastschriftgeber
kann also auch nach längerer Zeit die Lastschrift rückbuchen
lassen, wenn er glaubhaft versichern kann, dass er die unberechtigte
Buchung seiner Bank sofort nach Kenntnisnahme gemeldet hat. In diesem
Fall trägt seien Bank den Schaden, da der Betrag dem Lastschriftgeber
spätestens nach sechs Wochen endgültig auf seinem Konto
gutgeschrieben wird.
Zur
Hauptseite
|