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Im ersten Teil zum Thema Restschuldversicherung ist schon erläutert worden, daß bei den Banken die Restschuldversicherung ein Teil der Kreditkalkulation ist. Das heisst, dass viele Kreditinstitute die RSV mit in die Gewinnrechnung einbeziehen, denn sie bekommen für den Abschluss jeder Versicherung eine beachtliche Provision vom Versicherer. Kredit ist klar aber welche Restschuldversicherung ist sinnvoll ?Wie die Überschrift schon vermuten gibt es verschiedene Restschuldversicherungen. 1. RSV für den Tod des Kreditnehmers (evtl auch für den Mitantragsteller) 2. RSV für Tod des Kreditnehmers und für Arbeitsunfähigkeit 3. RSV für den Tod des Kreditnehmers und Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit. Diese Versicherungen gibt es in den verschiedensten Kombinationen für Kreditnehmer und Mitantragsteller. Erläuterungen zu den einzelnen Versicherungsarten und welche Versicherung bei welchem Kredit sinnvoll erscheint, in der Fortsetzung. Fortsetzung folgt Restschuldversicherung I Restschuldversicherung II Restschuldversicherung III Die RSV auf den Todesfall Restschuldversicherung IV Die RSV auf den Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit Restschuldversicherung V Die RSV auf den Todesfall und bei Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit Copyright © 2006 Servicebüro Schwedtfinanz - Alle Rechte vorbehalten. Veröffentlichungen, auch Auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung. Auszüge aus einem Beitrag von : Servicebüro Schwedtfinanz am 12.09.2005 << zurück zur Startseite NEWS |