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Für die Bonitätsprüfung bei dem Kredit ohne Schufawird als ein wichtiges Kriterium der Entscheidung das pfändbare Nettoeinkommen herangezogen. Es ist zu beachten, dass das pfändbare Nettoeinkommen deutlich von dem Nettoeinkommen abweichen kann.So werden z.B. Auslöse , Fahrgeld, steuerfreie Schichtzuschläge oder andere steuerfreie Bezüge nicht in das pfändbare Netto eingerechnet. Eine relativ einfache Methode, die zwar nicht 100% stimmt, aber vollkommen ausreicht um selber zu überschlagen, ob man die Voraussetzungen für den Schufa-freien Kredit aus der Schweiz erfüllt, ist folgende. Man nehme von der Gehaltsabrechnung folgende Posten. Gesamtbruttolohn, zu versteuernder Bruttolohn und den Nettolohn. Zu beachten, der Auszahlungsbetrag muss nicht immer mit dem Nettolohn identisch sein. Jetzt wird folgende Rechnung aufgemacht. Gesammtbrutto minus Steuerbrutto= Summe X. Nettolohn minus Summe X kann als pfändbarer Nettolohn für die Bonitätsprüfung zur Genehmigung des Kredites ohne Schufa verwendet werden. Copyright © 2009 Servicebüro Schwedtfinanz - Alle Rechte vorbehalten. Veröffentlichungen, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung oder im Newsfeed mit entsprechendem Backlink. Auszüge aus einem Beitrag von : Servicebüro schwedtfinanz am 08.10.2009 << zurück zur Startseite NEWS |