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Kontokorrentkredit
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Der Kontokorrentkredit ähnelt dem Überziehungszins bei einer Bank
bei Privatpersonen. Im Rahmen eines Dispositionskredit kann eine Privatperson
das eigene Konto überziehen. Regelungen zum Kontokorrentkredit findet man
u.a. im § 355 Handelsgesetzbuch (HGB)
Unter Kontokorrentkredit versteht man eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern,
i.d.R. zwischen einer Bank und einem Bankkunden. Aber auch Unternehmen können
untereinander Kontokorrente führen. Das Wesen des Kontokorrents besteht
darin, dass sich beide Vertragspartner ihre gegenseitigen Forderungen stunden
und in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufrechnen. Schuldner
ist jeweils die Partei, zu deren Ungunsten der Saldo des Kontokorrentkredits
steht. Der Saldo wird auf neue Rechnung vorgetragen. In ihm gehen die verschiedenen
Forderungen unter, d.h. dass nur der Saldo eingeklagt werden kann.
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