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Unfallversicherung
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Dieser Artikel bezieht sich auf die Unfallversicherungen in Deutschland. Für
die gesetzliche Unfallversicherung in der Schweiz, siehe bitte unter SUVA.
1) Unfallversicherung - Versicherung zur Deckung von Körperschäden
durch Unfall, meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen, Angebot der freien
Versicherungswirtschaft. Ein Beispiel ist die Bauhelfer-Unfallversicherung.
2) Die gesetzliche Unfallversicherung (UV) ist Bestandteil (Versicherungszweig) der gegliederten Sozialversicherung. Sie hat ihre Grundlage im Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1254) sowie der in dessen Ausführung erlassenen Berufskrankheitenverordnung (BKV) vom 21. Oktober 1997 (BGBl. I S. 2633). Eingeführt wurde die Unfallversicherung erstmals im Rahmen der Bismarckschen Sozialgesetzgebung (Arbeiterversicherung) zum 1. Januar 1885. Siehe auch: Geschichte der Sozialversicherung
Inhaltsverzeichnis
1 Versicherter Personenkreis
2 Versicherungsfall
3 Aufgaben
4 Träger
5 Finanzierung
6 Literatur
7 Weblinks
Versicherter Personenkreis
In der UV sind alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einschließlich
Auszubildender mit erstmaliger Aufnahme der Arbeitstätigkeit pflichtversichert
(Zwangsversicherung); darüber hinaus bestimmte Gruppen von Selbständigen
(Landwirte, Küstenfischer und schiffer, Hausgewerbetreibende). Die
Satzungen der Träger der UV können darüber hinaus auch die Versicherungspflicht
der Unternehmer ihrer Mitgliedsbetriebe festlegen. In den Schutz der UV sind
ebenfalls mit einbezogen: Schüler, Studenten, behinderte Menschen in anerkannten
Werkstätten, Zivilschutzhelfer, Personen die bei Unglücksfällen
oder gemeiner Not Hilfe leisten u. a.(§ 2 Sozialgesetzbuch VII)
Versicherungsfall
Versicherte Risiken der UV sind Arbeitsunfall einschließlich Wegeunfall
(Unfall auf dem unmittelbaren Weg von der Wohn- zur Arbeitsstätte und zurück)
sowie Berufskrankheit (soweit in der Berufskrankheitenverordnung als solche
anerkannt).
§ 8 Sozialgesetzbuch VII bietet eine Legaldefinition des Versicherungsfalls.
Hiernach ist ein Arbeitsunfall der Unfall einer versicherten Person in Folge
einer den Versicherungsschutz begründenden im SGB VII genannten Tätigkeiten.
Wobei der Gesundheitsschaden rechtlich wesentlich auf den Unfall zurückgeführt
werden muss.
Leistungen der UV sind im wesentlichen medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation sowie Entschädigungsleistungen in Geld (Verletztengeld, Unfallrente, Hinterbliebenenrente).
Aufgaben
Zu den Aufgaben der Träger der UV gehört neben der Gewährung
von Leistungen nach Eintritt des Versicherungsfalles auch die Beratung und Aufsicht
der Mitgliedsbetriebe auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit, der Unfallverhütung
und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer (Prävention); hierbei werden
die Träger der UV teilweise neben teilweise kooperierend mit den Behörden
der staatlichen Gewerbeaufsicht tätig. Auch die Bemessung der Beiträge
nach der Unfallgefahr der Gewerbezweige dient der Prävention.
Träger
Träger der UV sind: 35 gewerbliche Berufsgenossenschaften (gegliedert nach
Branchenzugehörigkeit des Unternehmens), zehn landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften
(zuständig u. a. für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich
des Garten- und Weinbaues, der Fischzucht, Teichwirtschaft, Binnenfischerei,
Imkerei sowie der Landschaftspflege) sowie die Unfallversicherungsträger
der öffentlichen Hand (Unfallkasse des Bundes, Eisenbahn-Unfallkasse, Unfallkasse
Post und Telekom, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, Gemeindeunfallversicherungsverbände,
Feuerwehr-Unfallkassen). Die Unfallversicherungsträger der öffentlichen
Hand sind neben den öffentlich Bediensteten u. a. zuständig für
die UV der Schüler, Studenten und Nothelfer.
Finanzierung
Die UV wird finanziert durch Beiträge (Umlagen) der Mitgliedsunternehmen
im Verfahren der Umlagefinanzierung. Die Höhe des Beitragssatzes variiert
zwischen den Berufsgenossenschaften (Branchen) sowie innerhalb einer Branche
nach unterschiedlichen Gefahrklassen (Gefahrtarif). Die landwirtschaftliche
Unfallversicherung wird aus Beiträgen finanziert, die sich nach der Größe
des Hofes richten. Die Unfallversicherung der öffentlichen Hand wird aus
Steuermitteln finanziert.
Literatur
Literatur: H. Kater / K. Leube, Gesetzliche Unfallversicherung SGB VII, München
1997; Lauterbach / Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung. Kommentar, 4.
Aufl., Stuttgart (Loseblatt); J. Schmitt, SGB VII. Kommentar, München 1998;
J. Plagemann / H. Plagemann, Gesetzliche Unfallversicherung, München 1981;
E. Wickenhagen, Geschichte der gewerblichen Unfallversicherung, München-Wien
1980; Schulz, U. Der Gefahrtarif der gewerblichen Berufsgenossenschaften, 3.
Aufl. 1999
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