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Siegel
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Siegel Kaiser Heinrich III.
Das Siegel (vom lat. sigillum Bildchen) ist eine Form der Beglaubigung von Urkunden
oder Sicherstellung der Unversehrtheit von Gegenständen (Briefumschlag,
Tür) mit Hilfe eines Stempels, der in eine weichere Masse gedrückt
wird. Der Stempel wird auch Petschaft genannt.
Ganz frühe Formen sind Siegelzylinder, die bei den Assyrer, Babylonier
und Perser üblich waren. Dies sind kleine Steinzylinder aus Onyx, Lapislazuli,
Achat oder anderen Stoffen, in die Figuren und Inschriften eingraviert wurden.
Die Größe schwankt zwischen 0,15 cm und 10 cm. Durch das Abrollen
des Zylinders in eine weiche Masse entsteht das charakteristische Rollsiegel.
Später gebrauchte man Metallsiegel ("Bullen") (aus Gold und Silber bei byzantinischen Kaisern, aus Blei bei Päpsten). Später siegelte man
mit rotem Wachs: (Kaiser, Könige), die das Recht hierzu auch anderen Fürsten
verliehen,
mit grünem Wachs: geistliche Stifter und Klöster,
mit weißem Wachs: Freie Reichsstädte,
mit schwarzem Wachs: der Patriarch von Jerusalem und die Großmeister der
geistlichen Ritterorden.
Später traten die Oblaten (runde weiße Papierflächen) an die
Stelle des Wachses und im 16. Jahrhundert der bekannte Siegellack. Seit dem
11. Jahrhundert wurde es üblich, bildliche Darstellungen (wie Wappen) in
die Siegel einzubeziehen.
Das Siegel kann auf die Urkunde gedrückt sein oder an einer Schnur oder einem Pergamentstreifen befestigt sein.
Heutige Siegelformen sind einfache Farbstempel und auch die an den Schildern von Kraftfahrzeugen angebrachten Plaketten.
Mit den historischen Siegeln beschäftigt sich die Sphragistik.
Der Ausdruck Siegel wird auch in übertragender Bedeutung gebraucht, z.B. in der Redewendung "einer Sache sein Siegel aufdrücken"; vgl. Sphragis.
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