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Pfändung
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Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum
Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Dieses geschieht, wenn ein Schuldner
seine Rechnungen nicht bezahlen kann auf Antrag eines Gläubigers.
Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und setzt einen vollstreckbaren
Titel voraus, der dem Schuldner zugestellt werden muss.
Den gesamten Pfändungsablauf kann man in drei Teile gliedern (siehe Inhaltsverzeichnis):
Inhaltsverzeichnis
1 Durchsuchung der Wohnung
2 Pfändung der Gegenstände
3 Versteigerung
4 Weblinks
Durchsuchung der Wohnung
Dies wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Dieser sucht in der
Wohnung des Schuldners nach Gegenständen, die pfändbar sind. Hierzu
zählen alle nicht lebensnotwendigen Gegentände. Manche Gegenstände
unterliegen allerdings dem Pfändungsschutz.
Pfändung der Gegenstände
Wird er fündig, nimmt er die gepfändeten Gegenstände an sich
oder versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem so genannten Kuckuck.
Eine Pfändung kann auch als sogenannte Taschenpfändung erfolgen, wenn
der Gerichtsvollzieher dem Schuldner Bargeld abnimmt. Eine weitere Form der
Zwangsvollstreckung ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß,
mit dem eine Kontenpfändung vorgenommen wird.
Versteigerung
Gepfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert. Die Versteigerung
beginnt mit dem Mindestgebot. Aus dem Erlös der Versteigerung werden die
Ansprüche der Gläubiger befriedigt. Sollte danach noch Geld übrig
sein, erhält es der Schuldner
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