Startseite Barkredit Rahmenkredit
Beamtendarlehen Grundschuld Schufafrei
Mail Kontakt Kreditanträge

Pfändung
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unter Pfändung versteht man die Beschlagnahme von Gegenständen zum Zwecke der Gläubigerbefriedigung. Dieses geschieht, wenn ein Schuldner seine Rechnungen nicht bezahlen kann auf Antrag eines Gläubigers.
Eine Pfändung ist eine Form der Zwangsvollstreckung und setzt einen vollstreckbaren Titel voraus, der dem Schuldner zugestellt werden muss.

Den gesamten Pfändungsablauf kann man in drei Teile gliedern (siehe Inhaltsverzeichnis):


Inhaltsverzeichnis
1 Durchsuchung der Wohnung

2 Pfändung der Gegenstände

3 Versteigerung

4 Weblinks

Durchsuchung der Wohnung
Dies wird von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt. Dieser sucht in der Wohnung des Schuldners nach Gegenständen, die pfändbar sind. Hierzu zählen alle nicht lebensnotwendigen Gegentände. Manche Gegenstände unterliegen allerdings dem Pfändungsschutz.

Pfändung der Gegenstände
Wird er fündig, nimmt er die gepfändeten Gegenstände an sich oder versieht sie mit einem Pfandsiegel, dem so genannten „Kuckuck“.
Eine Pfändung kann auch als sogenannte Taschenpfändung erfolgen, wenn der Gerichtsvollzieher dem Schuldner Bargeld abnimmt. Eine weitere Form der Zwangsvollstreckung ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, mit dem eine Kontenpfändung vorgenommen wird.


Versteigerung
Gepfändete Gegenstände werden öffentlich versteigert. Die Versteigerung beginnt mit dem Mindestgebot. Aus dem Erlös der Versteigerung werden die Ansprüche der Gläubiger befriedigt. Sollte danach noch Geld übrig sein, erhält es der Schuldner

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Pfändung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU Lizenz für freie Dokumentation. Die Liste der Autoren ist in der Wikipedia unter dieser Seite verfügbar, der Artikel kann hier bearbeitet werden.