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Lastschrift
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Eine Lastschrift ist ein Dokument, das es der Bank des Lastschrifthalters (Inhaber der Lastschrift) erlaubt, zu einem bestimmten Zeitpunkt einen festgelegten Betrag vom Konto des Lastschriftgebers abzubuchen und dem Konto des Lastschrifthalters gutzuschreiben.
Der Lastschriftnehmer muss hierfür (in einem Vetrtrag) seiner Bank versichern, dass er nur fällige Beträge einzieht, der Lastschriftgeber stimmt der Abbuchung von Lastschriften i.d.R. mit seiner Kontoeröffnung zu.
Die Lastschrift ist daher nichts anderes als eine Überweisung, die jedoch nicht vom Kontoinhaber durchgeführt wird, sondern vom Empfänger der Überweisung.
Im Gegensatz zur Überweisung kann der Lastschriftgeber die Buchung jedoch rückgängig machen (ein Antrag bei der kontoführenden Bank genügt). Im Kontoeröffnungsvertrag heißt es i.d.R., der Kontoinhaber müsse einer Lastschrift unverzüglich (also sofort nach Kenntnisnahme) widersprechen, die oft genannte sechs-wöchige Einspruchsfrist zur Rückbuchung einer Lastschrift existiert nur zwischen den beteiligten Banken. Der Lastschriftgeber kann also auch nach längerer Zeit die Lastschrift rückbuchen lassen, wenn er glaubhaft versichern kann, dass er die unberechtigte Buchung seiner Bank sofort nach Kenntnisnahme gemeldet hat. In diesem Fall trägt seien Bank den Schaden, da der Betrag dem Lastschriftgeber spätestens nach sechs Wochen endgültig auf seinem Konto gutgeschrieben wird.
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